Befreiung/Beurlaubung

 

 

Kurzfristige Befreiungen während des Unterrichtes

Eine Befreiung während des Unterrichts, zum Beispiel wegen Erkrankung, ist grundsätzlich nur durch die Klassenleitung möglich. Noch nicht volljährige Schüler müssen zudem die Eltern anrufen. Sofern nicht anders vereinbart, holen die Erziehungsberechtigten die im Unterricht erkrankten Schüler im Klassenzimmer ab. 

 

Längerfristig absehbare Befreiungen

Bei familiären Anlässen, Gerichtsterminen, Führerscheinprüfungen, Vorstellungsgesprächen und ähnlichem

  • ist mindestens zwei Tage vorher ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
  • muss eine Bescheinigung der Fahrschule, des Unternehmens bzw. eine Entschuldigung der Eltern, etc. vorgelegt werden.
  • sind Antrag und Bescheinigung in das Entschuldigungsheft einzutragen.

Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien werden nicht genehmigt.

Anbei finden Sie einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht im PDF-Format zum Herunterladen:

Antrag Freistellung vom Unterricht