Hier gibt's Geld

Kinder haben seit dem 01.01.2011 unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Fördergelder.

Es können z. B. Zuschüsse zum Mittagessen in der Schule, zu Klassenfahrten, zur Lernförderung (Nachhilfeunterricht) sowie zur Schulausstattung beantragt werden.

Voraussetzung zum Erhalt der Bildungs- und Teilhabeleistungen ist der Bezug einer der nachfolgenden Sozialleistungen:

- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Leistungen nach dem SGB XII (Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung)

- Leistungen nach dem AsylbLG

Beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) sind die Anträge direkt beim Jobcenter Neuburg-Schrobenhausen zu stellen bzw. können mit Ausnahme der Lernförderung zusammen mit dem Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II beantragt werden.

Der Ansprechpartner für Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG ist jeweils der zuständige Sachbearbeiter der Grundleistung.

In allen anderen Fällen ist ein Antrag beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zu stellen. Am besten informieren Sie sich dort bei der Ansprechpartnerin für "Leistungen für Bildung und Teilhabe", Frau Mergel, ob Sie unter den förderfähigen Personenkreis fallen und besprechen das weitere Vorgehen.

Tel. 08431-57-231

E-Mail: sozialhilfe@neuburg-schrobenhausen.de

 

Weitere Informationen, Merkblätter und Anträge zu Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie im Internet unter: 

Bildung und Teilhabe / Landkreis Neuburg-Schrobenhausen