Befreiung vom Sportunterricht

 

 

Eine Befreiung vom Sportunterricht am Vormittag ist grundsätzlich nicht möglich! Es besteht Anwesenheitspflicht, auch wenn der Schüler/die Schülerin nicht aktiv am Unterricht teilnehmen kann.

Eine Befreiung vom Sportunterricht am Nachmittag ist grundsätzlich nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. In allen anderen Fällen muss der Schüler/die Schülerin im Unterricht anwesend sein, auch wenn er/sie nicht aktiv am Unterricht teilnehmen kann.